Wer in Deutschland ein Buch oder Heft herausbringt, ist verpflichtet, zwei Exemplare an die
deutsche Nationalbibliothek zu schicken. (Und ein bis zwei, je nach Bundesland,
an die jeweilige Landesbibliothek.) Festgehalten ist diese sogenannte Pflichtstückverordnung im Gesetz über die deutsche Nationalbibliothek. Zum ersten Mal darüber gestolpert bin ich, als sich Selbstverleger in irgendeinem Forum darüber aufgeregt haben. Ich finde diese Einrichtung gar nicht echauffierenswert, sondern eigentlich sehr sinnvoll. (Noch wichtiger finde ich allerdings die "normalen" Bibliotheken, Ihr wisst schon, die, wo man Bücher ausleiht. Wer da Erfahrungen mit hat, ist sehr willkommen, diese als Kommentar zu posten.) Mein Problem ist eher logischer Natur.
Wenn ich nicht zufällig über diese Information gestolpert wäre, hätte ich mich strafbar (naja, zumindest sanktionierbar) gemacht. Die Nationalbibliothek kommt ihrer gesetzlichen Sammlungspflicht nach, indem sie von mir erwartet, dass ich ihr die Bücher von mir aus zuschicke. Meinen eigenen Pflichten komme ich ja gewöhnlich nach, indem ich selber was tue, nicht indem ich das von anderen voraussetze. Ich meine, wenigstens eine kurze Benachrichtigung sollte man schon erwarten. Stattdessen ist das erste, was viele Selbstverleger von der Nationalbibliothek erhalten, anscheinend eine Mahnung. Schlechter Stil. Da komme ich doch direkt ins Nachdenken. Wieviele Gesetze breche ich noch, ohne es zu wissen? Gibt es ein Gesetz, nach dem ich jeden Montag in die Weser spucken muss, und weil ich das nicht weiß, werde ich demnächst auf schnellstmögliche Nachlieferung von 38l Spucke verknackt?
Aber egal, mich haben sie noch nicht bebußgeldet, ich bin ja doch noch selber drauf gestoßen. Und besonders streng scheinen sie es eh nicht zu handhaben, weil ich sonst schon vor 8 Jahren von ihnen gehört hätte. Und wie gesagt, die Grundidee finde ich gut und unterstützenswert. Also habe ich mich gleich nach Ablauf der einwöchigen Frist nach Herausgabe des Conny-Albums (noch so'n Quatsch! Eine Woche! In der ersten Woche hat man als Kleinverleger meist anderes zu tun. Ich bin zum Beispiel nach Erlangen gefahren) an die Webseite der DNB gesetzt, um die genauen Bedingungen herauszufinden. Und dann nochmal. Und ein paar Tage später wieder. Weil, ich hab's nicht kapiert.
In den Bedingungen stand, dass man zwei Exemplare jeder Veröffentlichung an die zuständige Bibliothek (Frankfurt oder Leipzig, je nachdem, wo das Buch erschienen ist) zu schicken habe, mit einem bibliographischen Begleitzettel, den man gratis erhält. Den Begleitzettel kann man nirgends herunterladen, nur den für Zeitschriften. Eine genauere Anleitung findet sich nur zur Anmeldung über das
Verzeichnis lieferbarer Bücher, dann läuft's irgendwie automatisch, aber die Aufnahme ins VLB kostet extra. Intensives Studieren der FAQ, der Gesetzesauszüge und diverser anderer Texte auf der Webseite der BNB hat mich im Kreis immer wieder auf dieselben Seiten und Verweise geführt, bis ich die Nase voll hatte und eine Mail an die zuständige Archivarin schickte, um nach diesen Begleitzetteln zu fragen.
Die Antwort war dann doch ein wenig überraschend. Die Webseite sei veraltet, man brauche keinen Begleitzettel mehr, ein formloses Schreiben genüge. Plötzlich erschien die Institution in einem anderen Licht. Die sind gar nicht bis zum Kafkatum überorganisiert. Im Gegenteil!
Ich gehe davon aus, dass die Selbstverleger unter meinen Lesern ähnliche Probleme haben werden, deshalb folgt nun meine völlig subjektive, total inoffizielle Anleitung zum Einschicken von Comics an die Nationalbibliothek.
1. Du nimmst Dir zwei Exemplare von jedem Comic. Die müssen gut erhalten sein. Wenn es mehrere Ausgaben des Comics gibt, gibt es bestimmte Bedingungen, unter denen Du sie alle einschicken musst. Manchmal tut's auch eine. (Ich habe vom Conny-Album nur die Version mit CD eingeschickt und dazugeschrieben, die andere erhielte man,wenn man die CD rausnehme.)
2. Wenn Dein Comic ein Periodikum ist, brauchst Du wohl auch den Begleitzettel, habe ich jedenfalls so verstanden.
3. Wenn nicht, reicht wohl ein einfacher Lieferschein. Ich habe zu jedem Comic Titel, Erscheinungsjahr, Seitenzahl, Format, bisherige Gesamtauflage, halt alles was mir einfiel, aufgeschrieben. Wahrscheinlich hätte es auch weniger getan, aber wo ich schon mal dabei war... Die einzige Nachfrage, die kam, war, ob Dreadful Gate Productions als Verlag im Handelsregister eingetragen ist oder einfach nur ein Label, das ich meinen Veröffentlichungen gebe. (Letzteres.)
4. Abschicken.
Naja, Anleitung. So habe ich es jedenfalls gemacht, und bis jetzt gab es keine Beschwerde.
Richtig kompliziert wird es mit Downloads und Webseiten. Das habe ich immer noch nicht ganz durchdrungen. Sie wollen von jedem elektronischen Dokument eine Kopie (so weit, so gut) nebst Beleg, dass sie vom offiziellen Server kommt (?), und zwar auch von den Webseiten (?? - Haben die nicht kapiert, dass Webseiten keine abgeschlossenen Werke sind, die man verschickt?).
Aber dafür geht das Einschicken einfacher, denn dafür gibt's ein Formular.